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Die htp
St.Gallen Managementberatung AG und das Institut für
Marketing und Handel der Universität St.Gallen haben am
Mittwoch, 13. Juni 2007 im Kongresshaus Zürich eine
Konferenz zum Thema „Swissness im Marketing“
veranstaltet. Rund 250 Teilnehmer erfreuten sich an
einer Reihe interessanter Referate. Neben den Vorträgen
wurden wichtige Fragen in den Diskussionsrunden mit dem
Publikum aufgegriffen. Durch die Konferenz führte Dr.
Stephan Feige, Geschäftsführer der htp St.Gallen
Managementberatung. |
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Kurzinfo's |
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Referate |
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Prof. Tomczak präsentierte ausgewählte Ergebnisse einer in
Deutschland und der Schweiz durchgeführten Studie zur
Wahrnehmung der Schweizer Herkunft. In der Studie wurde
klar, dass sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland die
Schweiz als Absender nicht nur in der Lebensmittelindustrie
eine grosse Bedeutung hat. |
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Mit viel Engagement berichtete Herr Kambly aus seinem
breiten Erfahrungsschatz mit der Kambly SA. Ursprünglich ein
lokaler Brand, etablierte sich die Marke im globalen
Wettbewerb erfolgreich mit der Schweizer Herkunft. Es kam
das Anliegen zum Ausdruck, die Marke Schweiz sorgsam zu
behandeln und sie nicht durch Billigangebote und Missbrauch
zu zerstö-ren. Sein Referat machte deutlich, dass die
heutige Marke Schweiz das Ergebnis der gelebten Werte der
Schweizer ist. |
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Herr Wiest behandelte das Thema Dienstleistung und Swissness.
Bei Swiss Re findet der ei-gentliche Service im
entsprechenden Land vor Ort, mit lokalen Mitarbeitern statt.
Die Schwie-rigkeit besteht in einem solch grossen und
weltweit präsenten Konzern darin, alle Mitarbeiter unter das
Dach der Swissness zu bringen, so dass diese die Schweizer
Werte gegenüber dem Kunden „leben“. Im Fall der Swiss Re
lässt sich dies relativ einfach zusammenfassen: Es ist die
Erfüllung der Versprechungen plus „ein wenig mehr“. |
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DIn den Diskussionsrunden kam das Publikum immer wieder auf
die rechtlichen Aspekte zu sprechen. Das Referat von Prof.
Simon konnte hier Klarheit schaffen. Er gab einen Überblick
über das Wappenschutzgesetz und den Schutz von
Herkunftsangaben. Es lässt sich festhal-ten, dass das
Schweizer Kreuz eigentlich nur für dekorative Zwecke
verwendet werden darf und dass nur Waren, deren
Wertschöpfung zu mindestens 50% in der Schweiz stattgefunden
hat – darin enthalten ein wesentlicher Teil der Herstellung
–, das Label der Schweizer Herkunft tragen dürfen.
Universell anwendbare Handlungsempfehlungen gibt es aber
nicht. |
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Die Brisanz der Präsentation von Herrn Trappmann lag in der
Tatsache, dass Juvena wegen dessen Markennamen „Juvena of
Switzerland“ bereits vor Gericht um ihre Swissness kämpfen
musste. Die Situation von Juvena und warum sich das Gericht
für die Rechtmässigkeit von Juvena entschied, wurde
ausführlich und glaubhaft dargelegt. Ein interessantes
Beispiel, das Schwierigkeiten im Umgang mit der Swissness
aufzeigte. |
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In einer Fallstudie des Schweizer Fernsehens zeigte Frau
Deltenre auf, wie sich der Sender erfolgreich mit seiner
Swissness am Schweizer Markt behauptet. Es wird Wert darauf
gelegt, auch weniger quotenstarke Programme auszustrahlen,
welche aber von hohem kulturellem Wert für das Land sind.
Ein grosses Thema am Fernsehen ist ausserdem die Sprache. Ob
Hochdeutsch oder Schweizerdeutsch gesprochen wird, gibt
einem Programm einen völlig anderen Charakter und kann
ausserdem sogar politische Auswirkungen haben. |
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Am Fall der Swiss Life demonstrierte Herr Schmidt die
konkrete Umsetzung eines konsequenten Swissness-Auftritts.
Das ursprüngliche Markenbild der Rentenanstalt mit dem
Schweizer Kreuz und dem Wappenkranz musste dem moderneren
Namen Swiss Life und einem den Handlinien entliehenen Logo
mit Schweizer Kreuz weichen. |
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Zusammenfassung |
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Die
Konferenz von 13. Juni 2007 stand ganz im Zeichen der
Schweiz. Als erstes berichteten Prof. Dr. Torsten
Tomczak (Universität St. Gallen), Oscar A. Kambly (Kambly
SA) und Robert M. Wiest (Swiss Re) über den Stellenwert
der Swissness und ihre Erfahrungen im Umgang damit.
Prof. Dr. Jürg Simon (Kanzlei Lenz & Staehelin)
informierte über „das Recht der Swiss-ness“ und
erläuterte den 250 Teilnehmern, was überhaupt rechtlich
im Umgang mit Swissness erlaubt ist. Dirk Trappmann, CEO
der La Prairie Group/Juvena International AG lieferte
dazu einen aktuellen Fall. Ingrid Deltenre, die
Direktorin des Schweizer Fernsehens, zeigte auf, dass
auch in der Medienindustrie Swissness ein
Differenzierungsmerkmal sein kann. Zuletzt erzählte
Bruno Schmidt (MetaDesign) über das Rebranding bei
SwissLife und warum auch bei diesem Logo das
Schweizerkreuz nicht fehlen durfte.
Durch die
unterschiedlichen Referate wurde den Teilnehmern ein
interessantes und vielseitiges Programm geboten. Reger
Austausch unter den Teilnehmern fand auch in den
Gourmet-Pausen statt. |
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Wenn Sie an
den vollständigen Referaten interessiert sind,
kontaktieren Sie bitte den Veranstalter:
info@htp-sg.ch |
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