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Berufsabschluss nachholen |
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Erwachsene, die über eine
berufliche oder ausserberufliche Berufserfahrung von
mindestens 5 Jahren verfügen, können zu einem
Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung)
zugelassen werden, auch wenn sie ihre
Berufskenntnisse auf eine andere Weise als eine
Berufslehre erworben haben.
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Diesen Grundsatz
formuliert Artikel 32 der neuen
Berufsbildungsverordnung.
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Er ersetzt Artikel 41
des alten Berufsbildungsgesetzes.
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Zum Teil bieten
Arbeitnehmerorganisationen,
Berufsfachschulen und private Institute
Vorbereitungskurse an oder es besteht die
Möglichkeit, die Berufsfachschule in
Lehrlingsklassen zu besuchen. |
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Zweitlehre /
Zusatzlehre |
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Nach einer Grundausbildung
besteht die Möglichkeit, eine Zweitlehre zu machen;
z.B. nach einer beruflichen Grundbildung als
Parkettleger/in noch eine Lehre als Bodenleger/in. |
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Für Lehrzeitverkürzungen /
Fächerdispensation ist das Amt für Berufsbildung
zuständig. |
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Zusatzlehren erweitern die
Grundausbildung; z.B. nach der beruflichen
Grundbildung als Automechaniker/in eine Zusatzehre
als Fahrzeugelektriker/-elektroniker/in. |
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Zusatzqualifikation durch Kurse |
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Neben länger dauernden Lehrgängen
sind heute auch Zusatzqualifikationen von Bedeutung,
die man sich während des gesamten Berufslebens
fortlaufend erwirbt. |
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Diese können durch den Besuch von
Kursen, über Fachlektüre oder spezielle
Arbeitsmittel und Technologien am Arbeitsplatz
erworben werden. |
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Berufsprüfung |
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Wer eine Berufsprüfung
erfolgreich ablegt, erhält einen eidg. Fachausweis.
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Dieser bestätigt, dass die
Absolventen/innen über die nötigen beruflichen
Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um eine
Vorgesetztenrolle einzunehmen oder eine Funktion zu
erfüllen, die wesentlich höhere Anforderungen stellt
als die Berufslehre. |
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Die (meist berufsbegleitenden)
Vorbereitungskurse werden Berufs- und Fachschulen
sowie von Berufsverbänden angeboten. |
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Höhere
Fachprüfung |
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Höhere Fachprüfungen
(«Meisterprüfungen») stellen Abschlüsse dar, die
entweder in Arbeits- und Führungsbereichen mit
grösserer Verantwortung gefragt sind oder auf das
selbständige Führen eines eigenen Geschäftes
vorbereiten. |
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Sie haben auf dem Arbeitsmarkt in
bestimmten Berufen einen ähnlichen Stellenwert wie
Abschlusszeugnisse von höheren Fachschulen.
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Die Vorbereitung erfolgt in der
Regel berufsbegleitend. Entsprechende Kurse werden
Berufs- und Fachschulen sowie von Berufsverbänden
angeboten. |
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Höhere
Fachschule HF |
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Lehrgänge an Höheren Fachschulen
bauen meist auf eine abgeschlossene berufliche
Grundbildung auf. |
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Im Vergleich zu Fachhochschulen
bieten sie kürzere, stärker praxisbezogene
Weiterbildungen an und können berufsbegleitend oder
z.T. im Vollzeitstudium absolviert werden.
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Es bestehen Lehrgänge in den
Bereichen Technik (Technikerschulen), Gastgewerbe,
Tourismus und Hauswirtschaft, Wirtschaft, Land- und
Waldwirtschaft, Gesundheit, Soziales und
Erwachsenenbildung, Künste und Gestaltung.
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Die Abschlüsse sind vom Bund
geschützt. Absolvent/-innen werden oft im mittleren
Kader eingesetzt. |
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Berufsmatura
(BM) |
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Die Berufsmatura bietet eine
zusätzliche Allgemeinbildung zum Lehrabschluss und
berechtigt zur Zulassung an eine Fachhochschule
(siehe unten). |
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Die Berufsmatura kann
lehrbegleitend oder nach der beruflichen
Grundbildung absolviert werden (teilzeitlich oder
als Vollzeitausbildung). |
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Folgende Fachrichtungen werden
unterschieden: technisch, kaufmännisch, gewerblich,
gestalterisch, naturwissenschaftlich sowie
gesundheitlich/sozial. |
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