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Bildungsabschlüsse im Überblick.
 

 

   
   
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Berufsabschluss nachholen

Aufzählung

Erwachsene, die über eine berufliche oder ausserberufliche Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren verfügen, können zu einem Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) zugelassen werden, auch wenn sie ihre Berufskenntnisse auf eine andere Weise als eine Berufslehre erworben haben.

Aufzählung

Diesen Grundsatz formuliert Artikel 32 der neuen Berufsbildungsverordnung.

Aufzählung

Er ersetzt Artikel 41 des alten Berufsbildungsgesetzes.

Aufzählung

Zum Teil bieten Arbeitnehmerorganisationen, Berufsfachschulen und private Institute Vorbereitungskurse an oder es besteht die Möglichkeit, die Berufsfachschule in Lehrlingsklassen zu besuchen.

 
 
Zweitlehre / Zusatzlehre

Aufzählung

Nach einer Grundausbildung besteht die Möglichkeit, eine Zweitlehre zu machen; z.B. nach einer beruflichen Grundbildung als Parkettleger/in noch eine Lehre als Bodenleger/in.

Aufzählung

Für Lehrzeitverkürzungen / Fächerdispensation ist das Amt für Berufsbildung zuständig.

Aufzählung

Zusatzlehren erweitern die Grundausbildung; z.B. nach der beruflichen Grundbildung als Automechaniker/in eine Zusatzehre als Fahrzeugelektriker/-elektroniker/in.

 
 
Zusatzqualifikation durch Kurse

Aufzählung

Neben länger dauernden Lehrgängen sind heute auch Zusatzqualifikationen von Bedeutung, die man sich während des gesamten Berufslebens fortlaufend erwirbt.

Aufzählung

Diese können durch den Besuch von Kursen, über Fachlektüre oder spezielle Arbeitsmittel und Technologien am Arbeitsplatz erworben werden.

 
 
Berufsprüfung

Aufzählung

Wer eine Berufsprüfung erfolgreich ablegt, erhält einen eidg. Fachausweis.

Aufzählung

Dieser bestätigt, dass die Absolventen/innen über die nötigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um eine Vorgesetztenrolle einzunehmen oder eine Funktion zu erfüllen, die wesentlich höhere Anforderungen stellt als die Berufslehre.

Aufzählung

Die (meist berufsbegleitenden) Vorbereitungskurse werden Berufs- und Fachschulen sowie von Berufsverbänden angeboten.

 
 
Höhere Fachprüfung

Aufzählung

Höhere Fachprüfungen («Meisterprüfungen») stellen Abschlüsse dar, die entweder in Arbeits- und Führungsbereichen mit grösserer Verantwortung gefragt sind oder auf das selbständige Führen eines eigenen Geschäftes vorbereiten.

Aufzählung

Sie haben auf dem Arbeitsmarkt in bestimmten Berufen einen ähnlichen Stellenwert wie Abschlusszeugnisse von höheren Fachschulen.

Aufzählung

Die Vorbereitung erfolgt in der Regel berufsbegleitend. Entsprechende Kurse werden Berufs- und Fachschulen sowie von Berufsverbänden angeboten.

 
 
Höhere Fachschule HF

Aufzählung

Lehrgänge an Höheren Fachschulen bauen meist auf eine abgeschlossene berufliche Grundbildung auf.

Aufzählung

Im Vergleich zu Fachhochschulen bieten sie kürzere, stärker praxisbezogene Weiterbildungen an und können berufsbegleitend oder z.T. im Vollzeitstudium absolviert werden.

Aufzählung

Es bestehen Lehrgänge in den Bereichen Technik (Technikerschulen), Gastgewerbe, Tourismus und Hauswirtschaft, Wirtschaft, Land- und Waldwirtschaft, Gesundheit, Soziales und Erwachsenenbildung, Künste und Gestaltung.

Aufzählung

Die Abschlüsse sind vom Bund geschützt. Absolvent/-innen werden oft im mittleren Kader eingesetzt.

 
 
Berufsmatura (BM)

Aufzählung

Die Berufsmatura bietet eine zusätzliche Allgemeinbildung zum Lehrabschluss und berechtigt zur Zulassung an eine Fachhochschule (siehe unten).

Aufzählung

Die Berufsmatura kann lehrbegleitend oder nach der beruflichen Grundbildung absolviert werden (teilzeitlich oder als Vollzeitausbildung).

Aufzählung

Folgende Fachrichtungen werden unterschieden: technisch, kaufmännisch, gewerblich, gestalterisch, naturwissenschaftlich sowie gesundheitlich/sozial.

 
 >> Weitere Bildungsabschlüsse finden Sie im PDF-Artikel
 
 

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Bildungsabschlüsse

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