|
|
| |
|
Keine
mehrfache Anzeigenschaltung |
|
|
Es ist
nicht erlaubt, mehrere Konten für dasselbe
Unternehmen oder dieselben Keywords zu führen.
Dadurch sollte der Wert und die Vielfalt der
Anzeigen, die bei Google erscheinen, gewährleistet
werden. |
|
|
|
|
|
|
Ordnungsgemässe Verwendung von Urheberrechten |
|
|
Urheberrechte sind wichtige Geschäftsvermögen.
Hierbei hält der jeweilige Eigentümer die alleinigen
Rechte. AdWords darf nicht verwendet werden, um
urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne die
Genehmigung des Eigentümers zu kopieren oder zu
verbreiten.
Weitere Informationen zum Umgang in
Urheberrechtsangelegen-heiten im Rahmen des
AdWords-Programms erhalten Sie im Digital Millenium
Copyright Act oder in Googles Richtlinie zum
Urheberrecht. |
|
|
|
|
|
|
Ordnungsgemässe Verwendung von Marken |
|
|
Bei
Marken handelt es sich um ein wichtiges
Geschäftsvermögen, dessen Wert sich verringern kann,
wenn Marken nicht ordnungs-gemäss verwendet werden.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Google
untersagen jede Verletzung von Rechten des geistigen
Eigentums Dritter durch AdWords-Kunden. Sie legen
darüber hinaus eindeutig fest, dass die Kunden
sowohl für die Keywords, aufgrund derer Anzeigen
geschaltet werden, als auch für den Anzeigentext
verantwortlich sind. |
|
|
|
|
|
|
Richtlinie für
Zweigunternehmen |
|
|
Google
gestattet Zweigunternehmen die Nutzung von
AdWords-Werbung. Beachten Sie, dass pro Suchanfrage
nur eine Anzeige für Zweigunternehmen und
Muttergesellschaften geschaltet wird, die dieselbe
Anzeige-URL verwenden. Darüber hinaus sind folgende
Arten von URLs und Websites nicht erlaubt:
-
URL mit automatischer Weiterleitung: Anzeigen
mit Anzeige-URLs, die automatisch zur
Muttergesellschaft weiterleiten.
-
Brückenseiten: Anzeigen für Webseiten, die als
Zwischenseiten agieren und allein dem Zweck
dienen, Nutzer zur Muttergesellschaft
weiterzuleiten.
-
Framing: Anzeigen für Seiten, die das
Erscheinungsbild der Website der
Muttergesellschaft durch Frames oder ähnliche
Techniken imitieren.
|
|
|
|
|
|
|
Bestätigung
vergleichender Werbeaussagen |
|
|
Sollte
Ihr Anzeigentext vergleichende Aussagen zu anderen
Unternehmen enthalten, müssen diese Aussagen auf der
Zielseite Ihrer AdWords-Anzeige bestätigt werden.
|
|
|
|
|
|
|
Vermeidung von
Superlativen |
|
|
Sollte
Ihr Anzeigentext vergleichende oder subjektive
Aussagen wie "Beste/r/s" oder "Nummer 1" enthalten,
muss auf Ihrer Website eine Bestätigung dieser
Aussagen durch Dritte deutlich dargestellt werden.
|
|
|
|
|
|
|
Anzeige
beworbener Preise, Ermässigungen und Gratisangebote |
|
|
Sollte
Ihre Anzeige einen Preis, ein Sonderangebot oder ein
Gratisangebot enthalten, müssen diese auf Ihrer
Website innerhalb von ein bis zwei Klicks klar und
deutlich angezeigt werden.
Beispiel:
Angenommen, Sie geben in Ihrem Anzeigentext an, dass
Sie Socken zu einem Rabatt von 20 % verkaufen. In
diesem Fall sollte Ihre Ziel-URL auf eine Seite
verweisen, auf der Socken zum ermäßigten Preis
angeboten werden. |
|
|
|
|
|
|
Keine
inakzeptablen Formulierungen |
|
-
Vermeiden Sie Handlungsanweisungen wie "Klicken Sie
hier", die unabhängig von ihrem Inhalt auf jede
beliebige Anzeige zutreffen könnten.
-
Der
nur begrenzt verfügbare Anzeigentext sollte für
prägnante Angaben genutzt werden, die Sie deutlich
von den anderen Unternehmen unterscheiden.
-
Wortgruppen in der dritten Zeile Ihrer Anzeige
müssen von der Anzeige-URL unabhängig sein und
dürfen nicht in diese überleiten.
|
|
|
|
|
|
|
Keine
anstössigen oder unangemessenen Ausdrücke |
|
|
Ihre
Anzeige darf keine Ausdrücke enthalten, die Nutzern
anstößig oder unangemessen erscheinen könnten.
|
|
|
|
|
|
|
Nichtjugendfreie und sexuelle Inhalte |
|
-
Anzeigen
werden einzeln überprüft und den Kategorien
"Jugendfrei", "Nicht jugendfrei" oder "Sexuelle Inhalte"
zugeteilt.
-
Falls
Anzeigen durch unsere AdWords-Spezialisten als speziell
auf Erwachsene ausgerichtet eingestuft werden (z. B.
sexuelle Inhalte), werden diese im Allgemeinen von
Google zugelassen, sofern sie allen Richtlinien für
AdWords-Anzeigen entsprechen.
-
Diese
Anzeigen werden jedoch möglicherweise nicht im
Werbenetzwerk von Websites und Produkten geschaltet. In
diesem Fall werden Anzeigen nur auf den
Suchergebnisseiten von Google angezeigt.
-
Als mit
"sexuellen Inhalten" eingestufte Anzeigen werden in
bestimmten Ländern (z. B. Deutschland und Indien) nicht
geschaltet und erscheinen in diesen Ländern daher weder
auf den Suchergebnisseiten von Google noch im
Google-Werbenetzwerk.
|
|
|
|
|
|
Quellenangaben |
|
|
www.google.de |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|