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Marketing Wissen   I   AdWords

Anzeigeninhalt

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Keine mehrfache Anzeigenschaltung

Es ist nicht erlaubt, mehrere Konten für dasselbe Unternehmen oder dieselben Keywords zu führen. Dadurch sollte der Wert und die Vielfalt der Anzeigen, die bei Google erscheinen, gewährleistet werden.

 
 
Ordnungsgemässe Verwendung von Urheberrechten

Urheberrechte sind wichtige Geschäftsvermögen. Hierbei hält der jeweilige Eigentümer die alleinigen Rechte. AdWords darf nicht verwendet werden, um urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne die Genehmigung des Eigentümers zu kopieren oder zu verbreiten.

Weitere Informationen zum Umgang in Urheberrechtsangelegen-heiten im Rahmen des AdWords-Programms erhalten Sie im Digital Millenium Copyright Act oder in Googles Richtlinie zum Urheberrecht.

 
 
Ordnungsgemässe Verwendung von Marken

Bei Marken handelt es sich um ein wichtiges Geschäftsvermögen, dessen Wert sich verringern kann, wenn Marken nicht ordnungs-gemäss verwendet werden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Google untersagen jede Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums Dritter durch AdWords-Kunden. Sie legen darüber hinaus eindeutig fest, dass die Kunden sowohl für die Keywords, aufgrund derer Anzeigen geschaltet werden, als auch für den Anzeigentext verantwortlich sind.

 
 
Richtlinie für Zweigunternehmen

Google gestattet Zweigunternehmen die Nutzung von AdWords-Werbung. Beachten Sie, dass pro Suchanfrage nur eine Anzeige für Zweigunternehmen und Muttergesellschaften geschaltet wird, die dieselbe Anzeige-URL verwenden. Darüber hinaus sind folgende Arten von URLs und Websites nicht erlaubt:

  • URL mit automatischer Weiterleitung: Anzeigen mit Anzeige-URLs, die automatisch zur Muttergesellschaft weiterleiten.

  • Brückenseiten: Anzeigen für Webseiten, die als Zwischenseiten agieren und allein dem Zweck dienen, Nutzer zur Muttergesellschaft weiterzuleiten.

  • Framing: Anzeigen für Seiten, die das Erscheinungsbild der Website der Muttergesellschaft durch Frames oder ähnliche Techniken imitieren.

 
 
Bestätigung vergleichender Werbeaussagen

Sollte Ihr Anzeigentext vergleichende Aussagen zu anderen Unternehmen enthalten, müssen diese Aussagen auf der Zielseite Ihrer AdWords-Anzeige bestätigt werden.

 
 
Vermeidung von Superlativen

Sollte Ihr Anzeigentext vergleichende oder subjektive Aussagen wie "Beste/r/s" oder "Nummer 1" enthalten, muss auf Ihrer Website eine Bestätigung dieser Aussagen durch Dritte deutlich dargestellt werden.

 
 
Anzeige beworbener Preise, Ermässigungen und Gratisangebote

Sollte Ihre Anzeige einen Preis, ein Sonderangebot oder ein Gratisangebot enthalten, müssen diese auf Ihrer Website innerhalb von ein bis zwei Klicks klar und deutlich angezeigt werden.


Beispiel:
Angenommen, Sie geben in Ihrem Anzeigentext an, dass Sie Socken zu einem Rabatt von 20 % verkaufen. In diesem Fall sollte Ihre Ziel-URL auf eine Seite verweisen, auf der Socken zum ermäßigten Preis angeboten werden.

 
 
Keine inakzeptablen Formulierungen

  • Vermeiden Sie Handlungsanweisungen wie "Klicken Sie hier", die unabhängig von ihrem Inhalt auf jede beliebige Anzeige zutreffen könnten.

  • Der nur begrenzt verfügbare Anzeigentext sollte für prägnante Angaben genutzt werden, die Sie deutlich von den anderen Unternehmen unterscheiden.

  • Wortgruppen in der dritten Zeile Ihrer Anzeige müssen von der Anzeige-URL unabhängig sein und dürfen nicht in diese überleiten.

 
 
Keine anstössigen oder unangemessenen Ausdrücke

Ihre Anzeige darf keine Ausdrücke enthalten, die Nutzern anstößig oder unangemessen erscheinen könnten. 

 
 
Nichtjugendfreie und sexuelle Inhalte

  • Anzeigen werden einzeln überprüft und den Kategorien "Jugendfrei", "Nicht jugendfrei" oder "Sexuelle Inhalte" zugeteilt.

  • Falls Anzeigen durch unsere AdWords-Spezialisten als speziell auf Erwachsene ausgerichtet eingestuft werden (z. B. sexuelle Inhalte), werden diese im Allgemeinen von Google zugelassen, sofern sie allen Richtlinien für AdWords-Anzeigen entsprechen.

  • Diese Anzeigen werden jedoch möglicherweise nicht im Werbenetzwerk von Websites und Produkten geschaltet. In diesem Fall werden Anzeigen nur auf den Suchergebnisseiten von Google angezeigt.

  • Als mit "sexuellen Inhalten" eingestufte Anzeigen werden in bestimmten Ländern (z. B. Deutschland und Indien) nicht geschaltet und erscheinen in diesen Ländern daher weder auf den Suchergebnisseiten von Google noch im Google-Werbenetzwerk.

 
 
Quellenangaben

www.google.de
 

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